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21.05.2017

Geschworene müssen entscheiden, ob Valve Eigentümer von Dota 2 ist

 

dota 2 valve owner 01

 

Vermutlich hat das Unternehmen die Rechte an diesem Spiel, aber ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass man diese rechtliche Frage genauer beleuchten müsse.

 

Lilith Games und uCool, zwei Entwickler von Mobilspielen, haben Klone von Dota 2 für Samrtphones herausgebracht und wurden deshalb von Valve verklagt. Ihre beiden Spiele, Dota Legends beziehungsweise Heroes Charge, sind abgespeckte MOBAs, die sich in China großer Beliebtheit erfreuen. Ars Technica berichtet, dass uCool sich gegen Valves Copyright-Anspruch mit dem Argument wehrt, dass dieses Unternehmen gar nicht Eigentümer des Quellmaterials sei, auf dem Dota basiert, weshalb das Copyright zu Unecht geltend gemacht werde.

 

Dota begann bekanntlich als Mod für Warcraft 3, so dass die Frage, wer Eigentümer der Rechte ist, ziemlich kompliziert ist. Die Anwälte von uCool zitieren einen Foreneintrag von Eul, dem ursprünglichen Schöpfer der Mod, aus der Dota hervorgehen sollte, aus dem Jahre 2004, mit dem er sein Werk der Öffentlichkeit zur freien Verfügung überließ, und argumentieren deshalb, dass die Geschichte und die Charaktere von jedermann genutzt werden können.

 

“I wish I could give you a last map that’s playable, but I can’t. Instead, from this point forward DOTA is now open source“, schrieb Eul 2004. “Whoever wishes to release a version of DOTA may without my consent, I just ask for a nod in the credits to your map.”

 

uCools Heroes Charge verwendet Charaktere direkt aus Dota 2.

 

In einem Gerichtsbeschluss, der in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, lehnte Richter Charles Breyer uCools Antrag auf sofortige Ablehnung von Valves Klage ab und entschied, dass die Frage des “abandonment”, also ob Eul seine Rechte an der Mod als Resultat des oben zitierten Foreneintrags aufgegeben hat, von Geschworenen entschieden werden soll, da Euls Statement und der Kontext, in dem es getätigt wurde, sehr vage seien. Das heißt, dass die Klage vom Gericht weiter behandelt werden wird.

 

Aber Breyer war auch einige andere interessante Fragen auf, etwa ob Blizzards eigenes EULA (End User License Agreement) verhinderte, dass Eul überhaupt Rechte an Dota erwerben konnte, da darin eine Klausel enthalten ist, die die kommerzielle Nutzung von Mods verbietet. Valve und Blizzard gelangten 2012, also rund drei Jahre nachdem Valve die „intellectual property rights“ an den Inhalten der Mod erworben hatte, zu einer Übereinkunft, was die Rechte an Dota anbelangt, doch Breyers Argumentation in seinem vor kurzem veröffentlichten Gerichtsbeschluss lässt Zweifel daran aufkommen, ob das Unternehmen diese Rechte überhaupt erwerben konnte.

 

“The EULAs did, however, make clear that players could not ‘use or allow third parties to use the [World Editor or mods] created thereby for commercial purposes including, but not limited to, distribution of [mods] on a stand-alone basis or packaged with other software or hardware through any and all distribution channels, including, but not limited to, retail sales and on-line electronic distribution without the express written consent of Blizzard.’ Id. ¶ 3.C.iii. Mods were for play, not pay.”

 

Der Fall wird nun Geschworenen vorgetragen, die entscheiden müssen, wer die Rechte an Dota hält und ob uCool und Lilith Games mit ihren Klonen diese Rechte verletzt haben.

 

[Ars Technica]

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