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Candy Crush beansprucht die Exklusivrechte an dem Wort „Candy“

 

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Die Leute, denen wir Candy Crush verdanken, vertreten die Ansicht, dass ihnen jetzt die rechte am Wort Candy gehören, zumindest was Videospiele und Merchandising betrifft. Wie reizend.

Allem Anschein nach reichten die Verantwortlichen von King.com, dem Macher des Spiels, im Februar 2013 einen Antrag auf Schutz dieses Wort als Trademark (Warenzeichen/Schutzmarke) ein. Und diesem Antrag wurde am 15. Jänner 2014 stattgegeben, was bedeutet, dass das Ganze in den USA in wenigen Wochen offiziell werden wird.

Damit wird King die in einem ziemlich weitgesteckten Bereich, von Spielen über Sonnenbrillen bis hin zu Kopfhörern und..., die Vermarktungsrechte an "Candy" haben. Allerdings können andere Unternehmen noch dagegen Einspruch erheben.

Einem Bericht auf Gamezebo zufolge wurden erste Entwickler, deren Spiele über Apples App Store erhältlich sind und das Wort „Candy“ im Titel haben, bereits mit Schreiben von Rechtsanwälten eingedeckt. Und zwar ungeachtet dessen, dass viele von Ihnen außer diesem einen Wort überhaupt nichts mit Kings Geldmaschine gemein haben.

Das Ganze ist natürlich eine Farce im Stile von Apples Patent für abgerundete Ecken, aber es gibt einen Lichtblick: Kings Anwälte können so viele Mahnschreiben verschicken, wie sie wollen, denn das Ganze dürfte vor Gericht nicht Bestand haben, da „Candy“ ein so allgegenwärtiger Ausdruck ist, wie IP Anwalt Martin Schwimmer im Gespräch mit Gamezebo erläuterte.

"Someone can't plausibly claim that they came up with the term TEENAGE MUTANT NINJA TURTLES on their own",  sagte er. "An incredibly unique trademark like that is somewhat easy to protect."

"Suggestive marks are protectable, but the problem is that third parties can claim that they thought up their mark on their own." 

CANDY [USPTO]

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